Informationen zum AT, DDOA, Komitees und Verein
*
im Text erwähnte Geschäftsordnungen, Dienstbeschreibungen etc. (mit
einem * versehen) lassen sich als Literaturstück -Zusammenfassung der
Dienstschriften- auf mydrive.ch ( Zugangsdaten jeweils im Newsletter ) kostenlos herunterladen
Wer oder was ist eigentlich das AT?
OA hat gemäß seinen Traditionen keine Führungsebene sondern funktioniert basisdemokratisch.
Um
Angelegenheiten zu klären, die OA im deutschsprachigem Raum als Ganzes
betreffen, versammeln sich die Mitglieder (aus dem jeweiligen Meeting
zum AT entsendete OA´s) einmal jährlich zum deutschsprachigem
Arbeitstreffen (AT) das Zeitgleich mit dem deutschsprachigem
Ländertreffen (DLT) stattfindet. Das Arbeitstreffen ist das
Gruppengewissen der OA im deutschsprachigen Raum. Was seine Aufgaben
sind und wie es funktioniert steht in der Geschäftsordnung für das
Deutschsprachige Arbeitstreffen (AT) von OA*
Wer oder was ist eigentlich der DDOA?
Es
liegt in der Natur der Sache, dass zwischen den Treffen des AT´s auch
Angelegenheiten zu klären bzw. Aufgaben wahrzunehmen sind, die keinen
großen zeitlichen Aufschub dulden. Zwischen den jährlichen
Arbeitstreffen überträgt das AT seine Befugnisse daher dem
Deutschsprachigen Dienst der OA.(DDOA). Die Mitglieder vom DDOA werden
auf dem AT gewählt.
Was sind die Aufgaben des DDOA?
Hierzu ein Auszug aus der Geschäftsordnung des DDOA*:
Der
DDOA dient sowohl Gruppen als auch Intergruppen, Bezirken und
Ländervertretungen im deutschsprachigen Raum. Er ist diesen sowie dem
Deutschsprachigen Arbeitstreffen (AT) der OA verantwortlich.
Aufgaben:
- Er stellt die Mitglieder für den Verein „Overeaters Anonymous Interessengemeinschaft e.V.“, der OA als juristische Person vertritt, um beispielsweise Verträge abzuschließen und andere rechtswirksame Handlungen vorzunehmen.
- Über den DDOA können Intergruppen (IG), Ländervertretungen und Bezirke Bankkonten einrichten und führen.
- Er sorgt für die Übersetzung von OA-Literatur, deren Genehmigung, Druck und Vertrieb.
- Er dient als IG für die Gruppen im deutschsprachigen Raum, die keiner sonstigen IG angehören.
- Er stellt eine gemeinsame Postfach-Adresse für den deutschsprachigen Raum der OA zur Verfügung, die veröffentlicht werden kann.
- Er unterhält ein Büro, das z.B. als Literaturversand, Adressenpool, Postverteiler und zur Erstellung von Kontaktlisten dienen kann.
- Er ermöglicht ein zentrales Kontakttelefon.
- Er bereitet das deutschsprachige Arbeitstreffen der OA vor und richtet es aus.
- Er übernimmt zwischen den deutschsprachigen Arbeitstreffen der OA deren Befugnisse (GO AT Nr.4)
Der DDOA hat seine Aufgaben in verschiedene Dienste aufgeteilt, die von den jeweiligen DienstinhaberInnen ausgeführt werden.
Eine
genauere Erklärung zu den Diensten steht in den Dienstbeschreibungen
für DDOA-Dienste und den Geschäftsführer des OA Vereins*
Wer die derzeitigen Dienstinhaber sind, ist einsehbar unter mydrive.ch ( Zugangsdaten jeweils im Newsletter )
Der
DDOA hält derzeit seine Arbeitstreffen, zu denen alle OA-Mitglieder als
gern gesehene Gäste teilnehmen können, auf dem deutschsprachigem
Ländertreffen und in Telefonkonfernezen ab.
Genaue Termine stehen zu gegebener Zeit in unserem Veranstaltungskalender.
Was sind DDOA-Komitees und welche gibt es ?
Gemäß unserer 9. Tradition hat der DDOA folgende Komitees gebildet::
- Literaturkomitee, welches sich um Literaturangelegenheiten kümmert, schwerpunktmäßig um die Übersetzung englischsprachiger OA-Literatur
- Internetkomitee, welches sich um die Pflege dieser Homepage kümmert
- Öffentlichkeitskomitee, welches sich um die Öffentlichkeitsarbeit kümmert
Alle
OA-Mitglieder sind herzlich zur Mitarbeit in einem der Komitees
aufgefordert. Welche Vorraussetzungen zur Mitarbeit empfohlen wird,
steht in den
Richtlinien für die DDOA-Komiteearbeit*. Bei Interesse sendet einfach eine Mail mit Eurem Wunsch über unseren OA-Kontakt
Wozu braucht OA auch noch einen Verein?
Damit
OA Verträge abschließen und andere rechtswirksame Handlungen vornehmen
kann (z.B. Literatur beschaffen, eine Bürokraft beschäftigen, Räume
anmieten und dergleichen), bedarf es einer nach deutschen Gesetzen
gültigen Rechtsform. Diese ist mit der Gründung des Vereins gegeben.
Wie sich der Verein zusammensetzt steht in der Satzung des Vereins „
Overeaters Anonymous Interessengemeinschaft e. V.“ (OA)*
Die
vollständige Anschrift steht im Impressum. Die Vereinssitzung findet
zeitgleich mit dem DDOA-Arbeitstreffen auf dem DLT statt.
* im
Text erwähnte Geschäftsordnungen, Dienstbeschreibungen etc. (mit einem
* versehen) lassen sich als Literaturstück -Zusammenfassung der
Dienstschriften- auf mydrive.ch ( Zugangsdaten jeweils im Newsletter ) kostenlos herunterladen